Elektronischer Aufenthaltstitel

Online-Ausweisfunktion
Immer mehr Menschen kommunizieren online und schließen auch ihre Geschäfte per Mausklick ab. Bei Transaktionen im Internet konnte man bislang nicht sicher sein, ob das Gegenüber tatsächlich der ist, für den er sich ausgibt. Mit der Online-Ausweisfunktion können sich beide Seiten, also der Anwender und der Anbieter, eindeutig identifizieren. Die Internet-Geschäfte werden einfacher, sicherer und komfortabler. Das ist unter anderem wichtig, wenn der Jugendschutz den Kauf eines Produktes, wie z. B. eines Computerspiels, erst ab einem bestimmten Alter erlaubt.

Abbildung: Die Online-Ausweisfunktion macht Internetgeschäfte sicherer
Ein weiterer großer Vorteil: Durch die Online-Ausweisfunktion muss sich der Online-Nutzer nicht mehr unzählige Benutzernamen und Passwörter merken, um sich bei den verschiedenen Diensten zu identifizieren. Künftig benötigt er dafür nur noch seine sechsstellige PIN, um sich auszuweisen.
Dabei entscheidet allein der Inhaber, welche Informationen er mittels seiner PIN zum Austausch freigeben möchte und welche nicht. So wird auch der Bürger angehalten, im Internet sehr viel bewusster als bisher mit seinen Daten umzugehen. Online-Diensteanbieter benötigen zum Auslesen der Daten ein Berechtigungszertifikat.
Die Online-Ausweisfunktion lässt sich auch nachträglich aktivieren oder deaktivieren.
Das Kompetenzzentrum Neuer Personalausweis hat einen Überblick an Anwendungen zusammengestellt, die mit dem eAT und der Online-Ausweisfunktion nutzbar sind. (Wort Anwendungen verlinken auf https://www.ccepa.de/onlineanwendungen)

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