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Elektronischer Aufenthaltstitel

EU-Verordnung

Zur Einführung des eAT haben sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, um die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige der Europäischen Union einheitlich zu gestalten. Außerdem soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument durch die Nutzung biometrischer Daten erhöht und damit missbräuchliche Nutzung verhindert werden.

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften sind die beiden Verordnungen abgedruckt, die die Einführung des eAT regeln:

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